Eine Lungenkrebserkrankung und ihre verschiedenen Behandlungsphasen können das Leben an manchen Stellen stark beeinträchtigen. Zu der körperlichen und seelischen Belastung, kommen in vielen Fällen auch noch sozialrechtliche Themen, mit denen du dich auseinandersetzen musst. Es kann z.B. sein, dass du für einige Zeit deinen Beruf nicht ausüben kannst oder längere Ausfallzeiten hast, etwa durch einen Reha Aufenthalt.
Um dir einen Überblick zu verschaffen, welche Leistungen du in Anspruch nehmen kannst, haben wir hier die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen für dich zusammengestellt.
Mit der Diagnose Lungenkrebs kommen nicht nur Fragen zu Therapie und Lebensumständen auf, sondern auch zu finanziellen und organisatorischen Themen.
Für all diese Fragen gibt es Anlaufstellen, die sich mit Sozialleistungen für Krebskranke auskennen bzw. für diese Belange verantwortlich sind. Hier findest du die wichtigsten.
Mit der Diagnose Lungenkrebs kommen nicht nur Fragen zu Therapie und Lebensumständen auf, sondern auch zu finanziellen und organisatorischen Themen.
Für all diese Fragen gibt es Anlaufstellen, die sich mit Sozialleistungen für Krebskranke auskennen bzw. für diese Belange verantwortlich sind. Hier findest du die wichtigsten.
Weitere hilfreiche Informationen findest du im Internet auf der Seite des Beta Institutes.
Für Patient:innen und Angehörige gibt es bei sozialrechtlichen Fragen auch eine unabhängige und kostenfreie Beratung bei:
Wir möchten dir helfen, dich im Labyrinth unseres Sozialsystems zurechtzufinden. Damit das gelingt, haben wir diese Informationsbroschüre mit zahlreichen Tipps und Hinweisen zu deinen Rechten und Ansprüchen während der verschiedenen Phasen der Erkrankung zusammengestellt. Wir informieren dich zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Wiedereinstieg in den Beruf, Rehabilitation, Pflege, finanzielle Absicherung und Vorsorge für deine Angehörigen.
Broschüre ansehenLeider geht eine schwerwiegende Diagnose wie “Lungenkrebs” auch mit sehr vielen administrativen Fragen einher, denen du dich stellen musst. Wir möchten, dass du dich vor allem auf dein Wohlbefinden und deine Therapie konzentrieren kannst. Daher haben wir hier für dich und deine Angehörigen eine Videoreihe zusammengestellt, in welcher der Sozialpädagoge Manfred Hägele dank seiner langjährigen Erfahrung in der gesundheitsbezogenen Sozialberatung sehr viele Tipps rund um die Themen Beruf, Recht und Rehabilitation gibt.
Leider geht eine schwerwiegende Diagnose wie “Lungenkrebs” auch mit sehr vielen administrativen Fragen einher, denen du dich stellen musst. Wir möchten, dass du dich vor allem auf dein Wohlbefinden und deine Therapie konzentrieren kannst. Daher haben wir hier für dich und deine Angehörigen eine Videoreihe zusammengestellt, in welcher der Sozialpädagoge Manfred Hägele dank seiner langjährigen Erfahrung in der gesundheitsbezogenen Sozialberatung sehr viele Tipps rund um die Themen Beruf, Recht und Rehabilitation gibt.
Achtsamkeit bedeutet, Ruhe und Balance in sich selbst zu finden. Richtig praktiziert kann sie dabei helfen, den Alltag zu entschleunigen und Stress zu reduzieren. Auch in besonders schwierigen Lebenssituationen wie bei einer Krebserkrankung können Achtsamkeitsübungen zu einer besseren Lebensqualität beitragen. In unserem Videotraining zeigt dir die Trainerin Angela Homfeld, wie du mit einfachen Übungen und ohne Hilfsmittel ausgeglichener werden kannst.
Lungenkrebs tritt meist ab dem 40. Lebensjahr auf, das mittlere Alter liegt bei 69 Jahren. Je nach Lebenssituation gibt es unterschiedliche Bedürfnisse und entsprechend Möglichkeiten der Unterstützung. Bereits im Krankenhaus oder in der Reha kannst du dir von den Sozialdiensten Beratung und Hilfe zu Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten holen. Nachfolgend sind noch einmal wichtige rechtliche Belange aufgeführt, die für dich wichtig sein könnten.
Eine zusätzlich gute Quelle für Informationen um das Sozialrecht ist die Seite des Augsburger Beta-Instituts.
Wie geht es beruflich weiter? Kann ich überhaupt weiterarbeiten und welche Rechte habe ich? Viele Fragen, die sich nach der Krebsdiagnose in Sachen Beruf stellen und die auch eine ganz existentielle Ebene berühren. Umso wichtiger, dass du hier Bescheid weißt und deine Rechte kennst.
Wie geht es beruflich weiter? Kann ich überhaupt weiterarbeiten und welche Rechte habe ich? Viele Fragen, die sich nach der Krebsdiagnose in Sachen Beruf stellen und die auch eine ganz existentielle Ebene berühren. Umso wichtiger, dass du hier Bescheid weißt und deine Rechte kennst.
Wie es nach der Diagnose weitergeht, hängt von einem nicht unwesentlichen Teil auch davon ab, welche Entscheidungen du im Vorfeld getroffen und festgehalten hast. Damit schenkst du dir und deinen Angehörigen Sicherheit und ein ruhigeres Gewissen.
Wenn du vorsorgen und bestimmen möchtest, in welchen Situationen du gewissen medizinischen Maßnahmen zustimmst oder sie ablehnst, ist eine Patientenverfügung nötig. Die Patientenverfügung vertritt dich in Situationen, in denen du entscheidungsunfähig bist und deinen eigenen Willen nicht mehr äußern kannst. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt auf seiner Internetseite Informationen und Vordrucke mit passenden Formulierungen als Textbausteine zur Verfügung. Die Patientenverfügung muss nicht beglaubigt, aber unbedingt eigenhändig unterschrieben werden. Du kannst dich auch beraten lassen, z. B. bei deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin, denn ärztliche Maßnahmen zu verstehen oder zu beschreiben ist für Laien manchmal schwierig. Auch hierzu findest du zusätzliche Informationen auf den Seiten des beta-Institutes.
Wenn dein Wille in der Patientenverfügung festgehalten ist, solltest du sicherstellen, dass dieser auch eingehalten wird. Das kannst du mit einer Vorsorgevollmacht regeln und eine Vertrauensperson als Bevollmächtigte:n benennen. In der Vorsorgevollmacht kannst du die Angelegenheiten ankreuzen, für die du deine Vertrauensperson bevollmächtigen möchtest z. B. Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögensvorsorge und vieles mehr. Einen Vordruck findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).
Auch das Erben ist oftmals ein Tabuthema, über das zu Lebzeiten meist nicht gesprochen wird. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, nach der zunächst Ehe- oder Lebenspartner:innen und Kinder erben. Gibt es keine Partner:innen und Nachkommen, erben die Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Wenn das nicht deinen Wünschen entspricht, ist ein Testament sinnvoll. Informationen über die gesetzliche Erbfolge, den Sinn und das Verfassen eines Testaments, findest du unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).
Mehr Informationen zu diesem Thema erhältst du auch durch unsere Sozialberatungs-Videos oder in der betaListe Onkologie.
Zusätzlich stehen dir auch die Internetseiten vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V., des Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Beta Instituts zur Verfügung.
https://www.gkv-spitzenverband.de/service/befreiungsliste_arzneimittel/archiv_zuzahlungsbefreiter_arzneimittel_1.jsp (zuletzt aufgerufen April 2024)
https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/01_Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis_node.html (zuletzt aufgerufen April 2024)
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Berufskrankheiten/berufskrankheiten.html (zuletzt aufgerufen Mai 2024)
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Berufskrankheiten/berufskrankheiten.html (zuletzt aufgerufen Mai 2024)
https://www.asbesterkrankungen.de/index.php/startseite.html (zuletzt aufgerufen Mai 2024)
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