Lebenserwartung

Kurative und palliative Therapien bei Lungenkrebs

Die Behandlung von Krebs dient dem Ziel, die Betroffenen von der Erkrankung zu heilen (kurative = heilende Therapie) oder das Wachstum und Ausbreiten des Tumors über einen möglichst langen Zeitraum zu verhindern, Beschwerden zu lindern und die Lebenszeit zu verlängern (palliativ = lindernde Therapie).

 

Da jeder Tumor sowie Verlauf der Erkrankung individuell sind, ist es wichtig, eine auf die individuelle Situation zugeschnittene Behandlung anzuwenden. Ob diese kurativ oder palliativ durchgeführt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:

 

 

Kurative Therapie: Das Ziel der kurativen also der „heilenden“ Therapie ist, den Tumor zu entfernen und einen Rückfall (Rezidiv) zu vermeiden. Diese Art der Therapie ist in der Regel die erste, die nach der Erst-Diagnose angestoßen wird. Sie ist zudem international klar definiert und einheitlich in Bezug auf die Wahl der einzusetzenden Therapien, wie Operationen, Strahlentherapie, medikamentöse Tumortherapie und Kombinationstherapien fallen. Eine kurative Therapie ist hauptsächlich in den frühen Stadien (I bis II, teilweise III) angeraten, bevor es zur Bildung von Fernmetastasen oder Metastasen in den Lymphknoten des gegenüberliegenden Lungenflügels gekommen ist. Mehr zu diesem Thema findest du hier.

 

Palliative Therapie: Die palliative, die „lindernde“, Therapie dient dem Reduzieren von Schmerzen sowie dem Ziel, das Fortschreiten der Krankheit zu verlangsamen.  Dabei kommt “palliativ” vom lateinischen Wort “Pallium” für Mantel. Genau wie ein Mantel, soll die palliative Therapie Menschen schützen.

Sie wird dann eingesetzt, wenn eine Heilung medizinisch nicht mehr möglich ist. Das ist meistens der Fall, wenn die Lungenkrebserkrankung zu weit fortgeschritten ist, z.B. beim NSCLC im Stadium IV bei zahlreichen Fernmetastasen oder generell beim SCLC im Stadium IV. Auch falls der Tumor nicht mehr auf kurative Therapien anspricht, wird eine palliative Therapie angestoßen. Allerdings kann auch eine fortgeschrittene Erkrankung, die nicht heilbar ist, häufig durch wirksame Therapiemaßnahmen stabilisiert werden. Im NSCLC werden dazu häufig medikamentöse Therapien in einer zweiten Therapielinie eingesetzt. Im Gegensatz dazu zielt die palliative Therapie beim SCLC eher auf die Linderung der Beschwerden durch Behandlung von Knochen- und Hirnmetastasen ab. Oberstes Ziel der palliativen Behandlung ist, die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Patient:innen durch lindernde Maßnahmen möglichst lange zu erhalten, so dass diese trotz der schweren Erkrankung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen können.

Bestens begleitet

Die Bedeutung der palliativen Therapie

Wenn dein Behandlungsteam entschieden hat, dass deine Lungenkrebserkrankung palliativ behandelt werden soll, wird die Therapie schon direkt nach der Diagnosestellung eingeleitet. Auf verschiedenen Wegen wird sichergestellt, dass du die beste ganzheitliche Unterstützung erfährst, die zur Verfügung steht. Genaueres zu diesen Wegen oder Säulen der Palliation findest du weiter unten.

 

In dieser Lebensphase geht es vor allem darum:

 

Auf welche Säulen sich die Palliation stützt, siehst du im nachfolgenden Schaubild.

Die 4 Säulen der palliativen Therapie

  1. Psychosoziale Begleitung:
    Während der Behandlung stehen dir Psycholog:innen und Sozialarbeiter:innen zur Seite, die dir bei Sorgen, Ängsten und Fragen weiterhelfen.
  2. Spirituelle Begleitung:
    Es gibt auch spirituelle Unterstützung in Form von Seelsorge, auf die du zurückgreifen kannst. Das können z.B. persönliche Gespräche oder (religiöse) Rituale sein.
  3. Palliative Pflege:
    In der Pflege wirst du dabei unterstützt, dein Leben so selbstbestimmt wie möglich gestalten zu können. Du erhältst beispielsweise Hilfe bei der Symptomkontrolle oder Körperhygiene.
  4. Palliative Medizin:
    Dein Behandlungsteam versorgt dich mit Medikamenten zur Schmerzlinderung, Verlangsamung des Tumorwachstums und Erhaltung deiner Lebensqualität. Du erhältst auch Empfehlungen zur richtigen Ernährung oder für Rehabilitationsprogramme. Dazu kannst du auch hier mehr nachlesen.

In den besten Händen

Ambulante und stationäre Palliativversorgung

Je nach Intensität der Symptome empfiehlt sich eine spezielle palliativmedizinische Betreuung. Genau wie die meisten anderen Krebstherapien, können auch Palliativtherapien entweder ambulant oder langfristig stationär in einer entsprechenden Einrichtung stattfinden. Das Besondere an der ambulanten Therapie ist, dass sie unter Umständen sogar bei dir zu Hause durchgeführt werden kann.  

Bei der Palliation wirst du von entsprechend geschultem Fachpersonal betreut, die dich ganzheitlich wahrnehmen, kulturell und religiös wertschätzen und unterstützen.

An der Palliativversorgung sind u. a. folgende Anlaufstellen beteiligt:

Kosten der Palliativpflege und finanzielle Unterstützung

Mit den Kosten einer palliativen Therapie stehst du nicht allein da. Du kannst dich für Fragen bezüglich der Kostenübernahme an deine Ärzt:innen, Kliniksozialdienste und Mitarbeitende der regionalen Krebsberatungsstellen wenden.

Ähnlich wie bei der Nachsorge und Reha [Link auf Nachsorge & Reha] können unterschiedliche Kostenträger herangezogen werden. In den meisten Fällen ist das die Krankenkasse. Sie regelt z. B. eine ambulante häusliche Palliativversorgung durch den SAPV oder den stationären Aufenthalt auf einer Palliativstation. Voraussetzung hierfür ist, dass eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

Finanzielle Entlastung

Pflegegeld: Alles Wichtige

Aber auch falls Kosten nicht übernommen werden, kann dir noch immer geholfen werden. Denn mitunter kannst du Pflegegeld von deiner Pflegeversicherung erhalten. Jede:r in Deutschland ist verpflichtend Mitglied einer Pflegeversicherung, entweder gesetzlich oder privat. Ab Pflegegrad 2, und falls eine häusliche Pflege sichergestellt, ist kannst du einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Das ist eine monatliche Zahlung, mit der du die häusliche Pflege durch Angehörige oder professionelles Personal mitfinanzieren kannst. Die Höhe des Pflegegelds steigt dabei mit zunehmendem Pflegegrad und es muss weder versteuert werden, noch wird es von der Rente abgezogen.

 

Du kannst den Antrag auf Pflegegeld formlos an deine Krankenkasse stellen. Sie leitet ihn dann an die zuständige Pflegekasse weiter.

Während des Erhalts des Pflegegelds musst du regelmäßig an verpflichtenden Beratungen teilnehmen. Diese haben zum Ziel dir die höchste Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten.

Ein guter Durchblick

Pflegegrad und Pflegeversicherung

Aber auch wenn du den Pflegegrad 1 hast, kannst du dir finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege über die Pflegeversicherung holen. Der sogenannte Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener monatlicher Betrag, der dir nachträglich für bestimmte Leistungen ausgezahlt werden kann. Solche Leistungen sind z. B. eine Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege und je nach Landesrecht auch Unterstützung im Alltag. Er hat eine fixe Höhe und jeder Pflegegrad hat Anspruch auf ihn.


Weil es sich beim Entlastungsbetrag um einen Anspruch auf Kostenerstattung handelt, musst du die Leistungen zunächst vorstrecken. Erst nach Erhalt der Rechnung, kann die Kostenerstattung bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Bewahre also immer alle wichtigen Belege für diese Zahlungen gut auf.

 

Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat voll ausgeschöpft werden. Übriggebliebene Beträge werden jeweils auf den nächsten Kalendermonat übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat voll ausgeschöpft werden. Übriggebliebene Beträge werden jeweils auf den nächsten Kalendermonat übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Quellen

Deutsche Krebsgesellschaft, Behandlungsmethoden bei Lungenkrebs im Einzelnen, Stand: Juli 2018, URL: https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/definition/behandlungsmethoden-bei-lungenkrebs.html (zuletzt aufgerufen: März 2024)

 

Deutsche Krebsgesellschaft, Behandlung nichtkleinzelliger Lungenkarzinome (NSCLC), Stand: Juli 2018, URL: https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/lungenkrebs/therapie/therapioe-nichtkleinzelliger-lungenkarzinome-nsclc.html (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Griesinger F et al. Onkopedia Leitlinien. Lungenkarzinom, nicht-kleinzellig (NSCLC), Stand: November 2022. URL: https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/lungenkarzinom-nicht-kleinzellig-nsclc/@@guideline/html/index.html (zuletzt aufgerufen: April 2024).

 

Griesinger F et al. Onkopedia Leitlinien. Lungenkarzinom, kleinzellig (SCLC), Stand: Januar 2023. URL: https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/lungenkarzinom-kleinzellig-sclc/@@guideline/html/index.html#ID0EDAAG (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Onkoeins, Kurative und palliative Verfahren, URL: https://onkoeins.de/kurative-und-palliative-verfahren/ (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Städtisches Klinikum Dessau, Palliative Therapie, URL: https://klinikum-dessau.de/fachbereiche/kliniken-institute-auenweg/frauenheilkunde/brustsprechstunde/therapie/palliative-therapie (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Pflege.de, Palliativpflege: ambulant und stationär, Stand: März 2024, URL: https://www.pflege.de/altenpflege/palliativpflege/ (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Deutsches krebsforschungszentrum, Palliative Versorgung, Stand: Mai 2023, URL: https://www.krebsinformationsdienst.de/service/adressen/palliativ.php (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Pflege.de, Soziale Pflegeversicherung, Stand: März 2024, URL: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeversicherung/ (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Pflege.de, Pflegegeld: Höhe und Anspruch, Stand: April 2024, URL: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegegeld/ (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Pflege.de, Entlastungsbetrag für die Pflege, Stand: April 2024, URL: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/zusaetzliche-betreuungsleistungen-entlastungsleistungen-entlastungsbetrag/ (zuletzt aufgerufen: April 2024)

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