Wie geht es weiter?

Lungenkrebs: Nachsorge & Reha


Mit dem Ende der Therapie stellen sich viele Erkrankte die Frage, wie es für sie weitergeht. Das hängt natürlich vor allem von dem Ausgang der Behandlung ab. Regelmäßige Nachsorge zur Kontrolle und eine Reha zur Erholung werden jedoch den meisten Lungenkrebspatient:innen empfohlen.

Ärztliche Nachuntersuchung nach erfolgreicher Behandlung

Nachsorge

Nach Abschluss der Krebsbehandlung wird Lungenkrebserkrankten empfohlen, regelmäßig an Nachsorgeuntersuchungen teilzunehmen. Mit deren Hilfe können ein Wiederauftreten des Tumors in der Lunge (Rezidiv), ein Zweittumor, Begleiterkrankungen und mögliche Folgeerkrankungen der Krebstherapie erkannt und eine entsprechende Behandlung eingeleitet werden.

Je nach vorangegangener Behandlung des Lungenkarzinoms unterscheiden sich die Ziele der Nachsorge. Nach einer kurativen Therapie, d.h. einer Therapie mit dem Ziel der Heilung, soll die Nachsorge frühzeitig einen Rückfall erkennen. Denn tritt bei Erkrankten ein Zweittumor oder ein Rezidiv auf und sind diese auf die Lunge beschränkt, ist in dieser Situation oft noch eine weitere, heilende Therapie möglich.

Bei Erkrankten, die eine palliative Therapie, d.h. eine lindernde Therapie, erhalten haben, sollen die regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen rechtzeitig ein Fortschreiten der Erkrankung entdecken, um frühzeitig eine weitere Therapie beginnen zu können.

Bei Erkrankten, die nur eine Strahlentherapie oder Strahlenchemotherapie erhielten, wird die Lungenfunktion so lange überprüft, bis kein Risiko mehr für eine durch die Bestrahlung ausgelöste Lungenentzündung (Pneumonitis) besteht.

Die Nachsorgekontrollen werden in der Regel ambulant von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Besonders geeignet sind Schwerpunktpraxen, die über Erfahrung bei der Betreuung von Lungenkrebspatienten verfügen.

Für die Nachsorgeuntersuchungen bei Lungenkrebs gibt es einen festen Zeitplan. Nach einer kurativen Therapie findet die erste Untersuchung 4 bis 6 Wochen nach Ende der Krebsbehandlung statt und die weiteren Untersuchungen im ersten Jahr nach 3, 6 und 12 Monaten, im zweiten Jahr alle sechs Monate (nach 18 und 24 Monaten) und im dritten bis fünften Jahr einmal jährlich (nach 36, 48 und 60 Monaten).

Je nach individueller Situation und vorangegangener Therapie können auch häufiger Untersuchungen nötig sein. Bei Erkrankten mit einer palliativen Therapie sind die Abstände je nach individueller Situation kürzer und es sind eventuell zusätzliche Untersuchungen notwendig.

 

Was? Wann?
Nachsorge bei kurativer Therapie 4-6 Wochen nach Therapie
1 Jahr nach Therapie Nach 3, 6 und 12 Monaten
2 Jahre nach Therapie Alle 6 Monate (18 und 24 Monate)
3-5 Jahre nach Therapie Einmal jährlich (36, 48 und 60 Monate)

In der Regel werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Erfassung der aktuellen Krankengeschichte (aktuelle Beschwerden)
  • Körperliche Untersuchung
  • Blutuntersuchungen
  • Computertomographie (CT) des Brustkorbs
  • Untersuchung der Lungenfunktion

Wird bei den Kontrollen ein auffälliger Befund festgestellt, schließen sich weitere Untersuchungen an.

Reha

Reha nach erfolgreicher Behandlung

Die körperlichen und seelischen Anstrengungen einer Krebstherapie sind groß und verlangen den Betroffenen viel ab. Am Ende der Behandlung fühlen sich diese deshalb oft angeschlagen und erschöpft.

Um wieder ein größtmögliches Maß an körperlicher Leistungsfähigkeit herzustellen, um aufzutanken und neue Lebensenergie zu gewinnen und dadurch den Gesundungsprozess insgesamt zu unterstützen, können Lungenkrebserkrankte Rehabilitationsangebote in Anspruch nehmen.

Dazu gehören neben einer stationären Rehabilitation in einer spezialisierten Rehaklinik auch ambulante Maßnahmen sowie Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weiterführende Unterstützungen.

Leistungsträger der Rehabilitation (Wiederherstellung) nach einer Lungenkrebserkrankung sind für gesetzlich Versicherte die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag. Als Betroffener kannst du die Rehabilitation bei deiner Krankenkasse, Rentenversicherung oder beim Sozialamt beantragen.

Zu einer Rehabilitation gehören neben einem Gesundheitstraining nach Bedarf eine Raucherentwöhnung, ein körperliches Training, eine Physiotherapie, eine Atemtherapie sowie das Angebot einer psychologischen Beratung bzw. Betreuung und eine Ernährungsberatung.

Die Maßnahmen können stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen. Dabei kannst du selbst die Einrichtung auswählen, in der du die Rehabilitation durchführen möchtest. Dein:e behandelnde:r Ärztin oder Arzt, der Sozialdienst des Krankenhauses, in dem du behandelt worden bist, oder deine Krankenkasse werden dich bei der Antragstellung unterstützen. Gesetzlich versicherte Erkrankte, die bereits aus der Klinik entlassen sind, können sich von den zentralen Reha-Servicestellen über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen und zum Thema Rückkehr an den Arbeitsplatz beraten lassen.

Du kannst die für dich nächstgelegene Reha-Servicestelle bei der Krankenkasse erfragen.

Ein wichtiger Bestandteil der Rehabilitation sind atemgymnastische Programme, um die Belüftung der Lunge zu optimieren. Insbesondere Erkrankte, denen größere Teile der Lunge entfernt werden mussten, können so die Sauerstoffversorgung des Körpers verbessern und damit die körperliche Leistungsfähigkeit steigern.

Außerdem schützt eine gute Belüftung der Lunge vor gefährlichen Atemwegsinfektionen wie einer Bronchitis oder einer Lungenentzündung. Atemübungen, die du im Rahmen der Rehabilitation erlernt hast, sollten zu Hause konsequent fortgeführt werden.

Im Rahmen der Rehabilitation werden den Erkrankten auch sportliche Trainingsprogramme und Entspannungstechniken angeboten, die du nach der Rehamaßnahme weiterführen solltest.

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Quellen

Lungenkarzinom, nicht-kleinzellig (NSCLC). Leitlinie. hersg. v. DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. Februar 2016

www.krebsinformationsdienst.de