Darauf musst du achten

Lungenkrebs: Beruf & Sozialrecht


Welche Rechte und Ansprüche auf bestimmte Leistungen hast du während der verschiedenen Phasen der Erkrankung? Was gibt es Wichtiges zur Reha oder der Anschlussbehandlung zu wissen und wie sieht der berufliche Wiedereinstieg aus? Das erfährst du hier.

Sozialdienst

Eine wichtige Hilfe für Krebskranke

Sozialdienste bei Lungenkrebs

Nach der Diagnose Krebs geht es nicht nur darum, diese zu verarbeiten und Therapieentscheidungen zu treffen, es kommen schnell auch ganz praktische Fragen zu sozialen und finanziellen Sorgen hinzu. Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Wie organisiere ich den Alltag zu Hause mit den Kindern oder einem pflegebedürftigen Angehören? Was passiert mit meinem Job, wenn ich länger ausfalle? Wie beantrage ich eine Rehabilitation oder den Schwerbehindertenausweis? Muss ich mich jetzt verrenten lassen? Gibt es finanzielle Unterstützung?

Für diese sozialrechtlichen Fragen gibt es Anlaufstellen, die sich mit Sozialleistungen für Krebskranke auskennen bzw. für diese Belange verantwortlich sind.

Helfen unter anderem bei Fragen zur Krankenversicherung, Rehabilitation, Rente, Versorgung zu Hause und Anerkennung einer Schwerbehinderung.

Können den Umfang der notwendigen Unterstützung einschätzen und dementsprechende Rezepte bzw. Verordnungen ausschreiben.

Je nach Krankenversicherung – gesetzlich oder privat, als Angestellter oder Beamter - fallen die sozialrechtlichen Vergünstigungen wie Krankengeld, Krankentagegeld, Zuzahlungen und Entlastungen wie Haushaltshilfe aus. Krankenkassen sind auch  Kontaktpersonen für die Pflegeversicherung.

Sie übernimmt meist die Kosten für Rehamaßnahmen und ist für eine eventuelle Erwerbsminderungsrente zuständig.

Falls der Verdacht besteht, dass die Krebserkrankung eine Berufskrankheit ist, muss das der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, die den Verdacht prüft.

Bei unverschuldeter finanzieller Not aufgrund der Krebserkrankung kann der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe weiterhelfen.

Weitere hilfreiche Informationen findest du im Internet auf der Seite des Beta Institutes.

Wer hilft noch im Labyrinth des Sozialsystems

Beratung zu Sozialdiensten bei Lungenkrebspatienten

Für Patient:innen und Angehörige gibt es bei sozialrechtlichen Fragen auch eine unabhängige und kostenfreie Beratung bei:

INFORMATIONEN für Patient:innen und Angehörige

Lebensstark - Informationsbroschüre Sozialrecht für Lungenkrebspatient:innen

Wir möchten dir helfen, dich im Labyrinth unseres Sozialsystems zurechtzufinden. Damit das gelingt, haben wir diese Informationsbroschüre mit zahlreichen Tipps und Hinweisen zu deinen Rechten und Ansprüchen während der verschiedenen Phasen der Erkrankung zusammengestellt. Wir informieren dich zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Wiedereinstieg in den Beruf, Rehabilitation, Pflege, finanzielle Absicherung und Vorsorge für deine Angehörigen.

 

Broschüre ansehen

Videotipps von Sozialpädagoge Manfred Hägele

1. Tipp

Wer zahlt meine Arbeitsunfähigkeit?

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Bis 6 Wochen: Entgeldfortzahlung vom Arbeitgeber → 100% vom Nettogehalt
  • 6 – 78 Wochen: Krankengeld von der Krankenkasse → 70% vom Bruttolohn, jedoch nicht mehr als 90% vom Nettolohn
  • Ab 78 Wochen: Arbeitslosengeld als Überbrückungsleistung beantragen, währenddessen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung
2. Tipp

Tipps für privatversicherte Lungenkrebserkrankte

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Es gibt einen Basistarif, der vom Leistungsumfang der gesetzlichen KV entspricht
  • Beiträge können in bestimmten Fällen halbiert werden
  • Bezieht man Sozialleistungen werden Zuschüsse vom Amt gewährt
3. Tipp

Tipps für Reha & Anschlussheilbehandlung

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Kostenträger: Krankenversicherung oder Rentenversicherung
  • AHB sollte 2 Wochen nach stationärem Aufenthalt erfolgen
  • Reha: normalerweise 3 Wochen mit Option auf Verlängerung
  • Onkologische Reha: nach Bestrahlung oder Chemo innerhalb eines Jahres
4. Tipp

Tipps zum beruflichen Wiedereinstieg nach Behandlung

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Stufenweise Wiedereingliederung = Hamburger Modell
  • Eingliederung erfolgt meist 4 Wochen nach der medizinischen Reha
  • Bei einem ungeeigneten Arbeitsplatz ist eine Umschulung möglich, ggf. kann eine innerbetriebliche Versetzung in Betracht gezogen werden
  • Nicht mehr arbeitsfähig: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
5. Tipp

Tipps für Zuzahlungen für Lungenkrebserkrankte

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Zuzahlungen können ab dem 18. Lebensjahr anfallen
  • Arznei- & Verbandsmittel:
  • Preis des Medikaments < 5€ = Originalpreis
  • Preis des Medikaments 5-50€ = 5€
  • Preis des Medikaments 50-100€ = 10% des Medikaments
  • Preis des Medikaments >100€ = 10€
  • Heilmittel: 10% der Kosten bis max. 10€
  • Hilfsmittel: 10%, min 5€, max 10€
  • AHB: 10€/Tag, für max 28 Tage
  • Fahrtkosten: 10%, min 5€, max 10€
6. Tipp

Tipps für die häusliche Pflege bei Lungenkrebspatient:innen

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Zuzahlung 10% der Kosten, maximal 28 Tage
  • Haushaltshilfe kann beantragt werden, wenn Kinder unter 12 sind
  • Pflegestufe muss bei der Pflegekasse beantragt werden
  • Je unselbstständiger man ist, desto höher ist die Pflegestufe
  • Man muss mindestens 2 Jahre in den letzten 10 Jahren in die Pflegekasse eingezahlt haben
7. Tipp

Tipps zum Behindertenausweis für Lungenkrebserkrankte

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Wird beim Versorgungsamt beantragt
  • G=gehbehindert, AG= außergewöhnlich gehbehindert, BL= blind, H= hilflos
8. Tipp

Tipps für das Informieren des Arbeitgebers

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit darf der Arbeitgebende nachfragen
  • Ausnahme: Krankheit hat Auswirkungen auf Beruf, bsp. Pilot

Rat & Rechtliches

Lungenkrebs tritt meist ab dem 40. Lebensjahr auf, das mittlere Alter liegt bei 69 Jahren. Wie die Erkrankung verläuft und ob die krebskranke Person berufstätig oder im Rentenalter ist – je nach Lebenssituation gibt es unterschiedliche Bedürfnisse und Möglichkeiten. Bereits im Krankenhaus oder in der „Reha“ kannst du dich von den Sozialdiensten zu den Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten für Krebskranke beraten und helfen lassen. Nachfolgend sind noch einmal wichtige rechtliche Belange aufgeführt, die für dich wichtig sein könnten.

Eine zusätzlich gute Quelle für Informationen um das Sozialrecht ist die Seite des Augsburger Beta-Instituts.

Wiedereinstieg

Der Wiedereinstieg in den Beruf kann gelingen, wenn der Genesungsprozess vorangeschritten und die Motivation zum Weiterarbeiten vorhanden ist. Möchtest du an deinen Arbeitsplatz zurückkehren, ist eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) möglich. Damit sollen sich Beschäftigte unter ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung gewöhnen. Finanziert wird diese Wiedereingliederung von der Krankenkasse.

Kündigung

Eine Kündigung wegen langer Fehlzeiten oder mangelnder Belastbarkeit aufgrund der Erkrankung kann laut gesetzlicher Bestimmungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Besteht eine negative Gesundheitsprognose, eine Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen von Arbeitgebern und eine Interessensabwägung zusammen, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Wenn du eine Kündigung erhalten hast, kannst du innerhalb von drei Wochen Widerspruch einlegen, am besten mit der Hilfe eines Rechtsbeistandes.

Neuer Beruf

Ist eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz aufgrund von Einschränkungen nicht möglich, kannst du berufliche Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen, die du bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen kannst. Diese sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ umfassen unter anderem Aus- und Weiterbildungsangebote, Zuschüsse zu den Fahrtkosten, zu Umbauten in der Wohnung oder dem Fahrzeug, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können.

Schwerbehindertenausweis

Du kannst bei den Versorgungsämtern einen Schwerbehindertenausweis beantragen, mit dem du je nach Einschränkung bei Anerkennung unter anderem mehr Urlaub, einen besseren Kündigungsschutz und steuerliche Vergünstigungen erhalten. Der Ausweis gilt zunächst für fünf Jahre.

Wenn die Krebserkrankung vor dem Renteneintrittsalter diagnostiziert wurde und du nicht mehr weiterarbeiten kannst, gibt es je nachdem, ob du die Voraussetzungen erfüllst, Rentenarten und Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. Zunächst gilt jedoch der Grundsatz „Reha vor Rente“. Sind medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen nicht möglich oder erfolgreich, kann ab einem Schwerbehindertengrad von 50 Prozent eine Altersrente für Schwerbehinderte beantragt werden. Kannst du nicht mehr oder nur stundenweise arbeiten, ist eine Erwerbsminderungsrente möglich.

Wenn du vorsorgen und bestimmen möchtest, in welchen Situationen du bestimmten medizinischen Maßnahmen zustimmst oder sie ablehnst, ist eine Patientenverfügung nötig. Die Patientenverfügung ist bestimmt für Situationen, in denen du entscheidungsunfähig bist und deinen eigenen Willen nicht mehr äußern kannst. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt auf seiner Internetseite Informationen und Vordrucke mit passenden Formulierungen als Textbausteine für unterschiedliche Situationen bzw. Wünsche zur Verfügung. Die Patientenverfügung muss nicht beglaubigt, aber unbedingt eigenhändig unterschrieben werden. Du kannst dich auch beraten lassen, z.B. bei deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin, denn ärztliche Maßnahmen zu verstehen oder zu beschreiben ist für Laien manchmal schwierig. Wir empfehlen dir zum Thema Patientenverfügung hierzu auch zusätzlich die Seiten des beta-Institutes.

Auch wenn dein Wille in der Patientenverfügung festgehalten ist, kann es besser sein, wenn jemand darauf achtet, dass dieser auch eingehalten wird. Das kannst du mit einer Vorsorgevollmacht regeln und eine Vertrauensperson - dein:e Ehe- oder Lebenspartner:in, einen Familienangehörigen oder eine gute Freundin/einen guten Freund – als Bevollmächtigten benennen. In der Vorsorgevollmacht kannst du die Angelegenheiten ankreuzen, für die du dem Bevollmächtigten die Vollmacht übergeben möchtest, z.B. Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögensvorsorge und vieles mehr. Einen Vordruck findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).

Auch das Erben ist ein Tabuthema, über das zu Lebzeiten meist nicht gesprochen wird. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, nach der zunächst Ehe- oder Lebenspartner:innen und Kinder erben. Gibt es keine Partner:innen und Nachkommen, erben die Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Wenn das nicht deinen Wünschen entspricht, ist ein Testament sinnvoll. Informationen über den Sinn eines Testamentes, die gesetzliche Erbfolge und das Verfassen eines Testamentes findest du unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).

Mehr Informationen zu diesem Thema erhältst du auch durch unsere Sozialberatungs-Videos oder in der betaListe Onkologie.

Quellen

Deutsche Krebshilfe. Wegweiser zu Sozialleitungen. Die blauen Ratgeber, Nr. 40; www.krebshilfe.de

Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg; www.krebsinformationsdienst.de

Deutsche Krebsgesellschaft; www.krebsgesellschaft.de